Mit einer Unterschriftensammlung bis 16.01.2017 und einem Schreiben, wollen wir den Bürgermeister zu einer bürgerfreundlicheren Planung bewegen.
Das Dokument zur Unterschriftensammlung kann über Wolfgang Prinz angefordert werden.
Ansprechpartner in Erp
Ansprechpartner in Erp:
Dieter Reuter, Am Siefenpfad 5, 02235 73371
Gerd Bell, Diesternicher Weg 36, 02235 78526
Wolfgang Prinz, Gladbacher Str. 6, 0163 6158157, prinz.w@t-online.de
Dieter Reuter, Am Siefenpfad 5, 02235 73371
Gerd Bell, Diesternicher Weg 36, 02235 78526
Wolfgang Prinz, Gladbacher Str. 6, 0163 6158157, prinz.w@t-online.de
Sonntag, 8. Januar 2017
Dokumente Offenlage
Bekanntmachung und die ausliegenden Planunterlagen können zusätzlich innerhalb der Frist (bis 18.01.2017) unter folgendem Link eingesehen werden:
Dokumente Offenlage FNP-Änderung Nr. 010
Dokumente Offenlage FNP-Änderung Nr. 010
Offenlage Änderung Flächennutzungsplan (FNP) Nr. 010
Während der Offenlage zur Planänderung des Flächennutzungsplanes Nr. 010 hat jede Bürgerin, jeder Bürger die Möglichkeit, seine Bedenken und Einwände noch bis zum 18.01.2017 vorzubringen.
Dort bei der Stadt Erftstadt, Rathaus Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10, Umwelt- und Planungsamt, 3 Etage Zimmer325, zu Protokoll zu geben, per Email oder Post zuzusenden. Weiteres siehe die Bekanntmachung.
Dort bei der Stadt Erftstadt, Rathaus Erftstadt-Liblar, Holzdamm 10, Umwelt- und Planungsamt, 3 Etage Zimmer325, zu Protokoll zu geben, per Email oder Post zuzusenden. Weiteres siehe die Bekanntmachung.
Samstag, 7. Januar 2017
Bekanntmachung der Stadt Erftstadt 94/16
Mit der Bekanntmachung der Stadt Erftstadt 94/16 ist unter anderem folgendes veröffentlicht worden:
In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist der Offenlegungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung Nr. 010, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenregie gefasst worden, mit einem Mindestabstand von 750 m zur Wohnbebauung.
Das Anliegen der Bürger auf 1.000 m zu gehen wurde überraschend überstimmt.
In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist der Offenlegungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung Nr. 010, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenregie gefasst worden, mit einem Mindestabstand von 750 m zur Wohnbebauung.
Das Anliegen der Bürger auf 1.000 m zu gehen wurde überraschend überstimmt.
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