Mit der Bekanntmachung der Stadt Erftstadt 94/16 ist unter anderem folgendes veröffentlicht worden:
In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist der Offenlegungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung Nr. 010, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenregie gefasst worden, mit einem Mindestabstand von 750 m zur Wohnbebauung.
Das Anliegen der Bürger auf 1.000 m zu gehen wurde überraschend überstimmt.
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